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Allgemeine Geschäftsbedingungen
R+R Kunststoffe GmbH & Co. KG


1. Allgemeines Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen aufgrund nachfolgender Verkaufs− und Lieferbedingungen. Abweichende Bedingungen des Käufers verpflichten uns nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Durch Auftragserteilung und / oder Warenannahme erkennt der Käufer unsere Bedingungen sowohl für die anstehende als auch für weitere Leistungen und Lieferungen als rechtsverbindlich an.

2. Angebote und Aufträge Unsere Angebote sind stets freibleibend. Unsere Verkaufsbedingungen gelten mit der Annahme des Angebots als vom Besteller in vollem Umfang angenommen. Etwaige, von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bezugsbedingungen des Bestellers sind für uns nicht verbindlich. Aufträge sowie mündlich getroffene Nebenabsprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

3. Preise Die endgültige Berechnung erfolgt zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen. Insoweit sind unsere in Angebot und Bestätigung gemachten Preisangaben freibleibend. Die Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, ab Werk, ausschließlich Fracht, Zöllen, Versicherung und Verpackung. Für Kleinmengen werden evtl. Zuschläge nach besonderer Vereinbarung erhoben. Sollten nach Annahme eines Auftrags unerwartet , von uns nicht zu vertretene änderungen der Waren und / oder Warennebenkosten eintreten, die eine Erfüllung des Auftrags zu den vereinbarten Preisen unzumutbar machen, dann haben wir das Recht, die Anpassung des Vertrages an die veränderten Verhältnisse vorzunehmen. Kommt dabei keine Einigung zustande, dann sind wir von der Vertragspflicht entbunden, ohne dass Schadensersatz oder Haftungsansprüche geltend gemacht werden können.

4. Lieferung und Versand Lieferung erfolgt ab Werk. Die Verpackung wird auf das sorgfältigste vorgenommen. Für Bruch wird Ersatz oder Vergütung durch uns nicht gewährt. Lieferungen von 5 % über oder unter den Bestellmengen behalten wir uns gegebenenfalls vor. Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Auch bei frachtfreier Lieferung trägt der Besteller das Risiko. Falls der Besteller besondere Versandvorschriften erteilt, gehen die Mehrkosten zu Lasten des Bestellers. Eine Versicherungspflicht übernehmen wir nicht. Ereignisse, die unsere Vorlieferanten von ihrer Lieferpflicht befreien, sowie andere, von uns nicht zu vertretende Ereignisse, die uns an der normalen Erfüllung des Vertrageshindern, befreien auch uns ganz oder teilweise von unseren Verpflichtungen. Unsere Lieferpflicht ruht, sobald der Käufer mit der Bezahlung unserer Rechnung in Verzug gerät. Die Ware ist unverzüglich nach Fertigstellung bzw. Versandbereitschaft vom Besteller zu übernehmen. Bei Abnahmeverzug gehen Kosten und Gefahr der Lagerung auf den Besteller über.

5. Lieferfrist Wir sind bemüht, so rasch wie möglich zu liefern, können uns aber an feste Lieferzeiten und Termine nicht binden. Ist ausnahmsweise eine feste Lieferzusage gemacht worden, kann der Besteller Ersatzansprüche erst dann stellen, wenn nach erfolgter maßvoller Nachfristsetzung nicht geliefert wird.

6. Zahlung Der Kaufpreis ist zahlbar netto Kasse bei Lieferung der Ware , soweit nicht anders vereinbart ist. Bei überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, vom Fälligkeitstag an Zinsen in Höhe dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen und die weitere Erfüllung des Kontraktes zu verweigern. Inkasso − und Mahnspesen gehen zu Lasten des Käufers. Außerdem werden unsere sämtlichen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig. Werden nach Kaufabschluss Umstände bekannt, die die Zahlungsfähigkeit des Käufers in Frage stellen, so können wir Vorauszahlung oder , bei bereits erfolgter Lieferung sofortige Kasse verlangen und zwar lediglich unter Hinweis auf diese Verkaufs− und Lieferbedingungen. Zahlungen sind nur an uns direkt, nicht an etwaige Hersteller zu leisten. Zurückbehaltung und Aufrechnung seitens des Käufers wegen streitiger Gegenansprüche sind ausgeschlossen.

7. Eigentumsvorbehalt Bis zur vollständigen Bezahlung und Regulierung sämtlicher Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung einschließlich Zinsen, Unkosten sowie Abdeckung eines evtl. Kontokorrentsaldos behalten wir uns Eigentum an der gelieferten Ware sowie an den unter Verwendung unserer Ware hergestellten Erzeugnissen vor. Bei Bezahlung durch Schecks gilt dies bis zur Einlösung derselben. Wir sind berechtigt, ohne Rücktrittserklärung, die Vorbehaltsware vom Käufer zurückzuverlanden, falls dieser seinen Verpflichtungen uns gegenüber trotz Anmahnung nicht nachkommt. Unser Eigentum erstreckt sich auf die durch Verarbeitung der Vorbehaltsware entstehenden Erzeugnisse bzw. Mischungen zu deren vollem Wert. Bleibt die Verarbeitung oder Mischung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten Waren. Der Käufer ist verpflichtet , die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich zu verwahren. Solange der Käufer seine Verbindlichkeiten uns gegenüber ordnungsgemäß erfüllt, ist er widerruflichberechtigt, im ordentlichen Geschäftsgang über die Vorbehaltsware zu verfügen. Zu Verpfändung und Sicherungseignungen oder sonstigen Belastungen ist er nicht befugt. Der Käufer tritt hiermit schon jetzt seine Ansprüche aus der Weiterveräußerung der in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Ware sicherheitshalber an uns ab. Erscheint uns die Verwirklichung unserer Ansprüche gefährdet, so hat der Käufer auf Verlangen die Abtretung seinen Abnehmern mitzuteilen und uns alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware und abgetretenen Ansprüche hat der Käufer uns unverzüglich mitzuteilen.

8. Mängelrügen, Gewährleistung Für Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der bestellten Ware lieft die Verantwortung ausschließlich beim Käufer. Er ist verpflichtet, die Ware unverzüglich bei Anlieferung zu untersuchen. Wird diese Prüfung unterlassen, so kann nachträglich nicht geltend gemacht werden, dass fehlerhafte oder eine andere als die bestellte Ware geliefert worden sei. Beanstandungen jeder Art können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Eintreffen der Ware erhoben werden. Eine Mängelrüge entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung. Im Falle fristgerechter und von den Lieferwerken anerkannten Beanstandungen steht dem Besteller nur das Recht zur Wandlung zu, nicht dagegen ist er zu Preisänderungen berechtigt. Wir behalten uns aber das Recht vor, gegebenenfalls Ersatz für die beanstandete und zurückgegebene Ware zu liefern. Keinesfalls kann der Besteller Schadenersatzansprüche stellen. Das gilt auch in Fällen versteckter Mängel. Beanstandungen über versteckte Mängel sind sofort nach Kenntlichwerden zu melden, spätestens jedoch innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Ware. Eine Garantieleistung ist nur zu den jeweiligen Bedingungen der einzelnen Lieferwerke möglich. Schussbestimmungen: Sollten einzelne Klauseln dieser Verkaufs− und Lieferbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.
Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und uns unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Overath. Gerichtsstand, auch für Scheck− und Geldsachen : da für uns zuständige Gericht. Wir behalten uns vor gegen den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand vorzugehen. 1. Januar 2004.